KYC-Richtlinie

1. PRÄAMBEL.

Diese Know Your Customer-Richtlinie (nachfolgend „die Richtlinie“) regelt die Anwendung des Know Your Customer-Ansatzes durch das Unternehmen (das „Unternehmen“, „Wir“, „Uns“, „Unser“).

Für die Zwecke dieser Richtlinie:

  • a) Die Website Vulkanvegas.com wird im Folgenden als die „Website“ bezeichnet;
  • b) Jede natürliche Person, die über ein Konto auf der Website verfügt, wird im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet.


2. ZIEL DIESER RICHTLINIE.

Das Unternehmen wendet die in dieser Richtlinie genannten Maßnahmen für die folgenden Zwecke an:

  • zur Verhinderung von Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website sowie andere anwendbare Dokumente;
  • zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Verstößen gegen die Rechtsetzung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • zur Verhinderung der Nutzung der Website durch Kinder;
  • zur Verhinderung von Betrug, Absprachen und anderen rechtswidrigen oder illegalen Aktivitäten auf der Website;
  • zur Vermeidung rechtlicher, finanzieller und rufschädigender Risiken.


3. RISIKOBEWERTUNG.

Das Unternehmen wendet den von der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) vorgeschlagenen risikobasierten Ansatz an, um jeden Nutzer im Rahmen dieser Richtlinie zu bewerten.

Die Risikokategorien sind die folgenden

Länderrisiko/Geografisches Risiko. Das Unternehmen bewertet das Land des Wohnsitzes/Domizils des Nutzers anhand der folgenden Kriterien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf):

  • Ob das Land, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat (Gerichtsbarkeit), von der Europäischen Kommission als „Drittland mit strategischen Mängeln“ definiert ist (gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission und/oder etwaigen Verordnungen zur Änderung der Verordnung) und ob die Gerichtsbarkeit des Nutzers von der FATF als „Land mit hohem Risiko und andere überwachte Gerichtsbarkeit“ definiert ist;
  • ob das Land, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat (Gerichtsbarkeit), von einer glaubwürdigen Quelle als Land mit unzureichenden Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung definiert wird oder von glaubwürdigen Quellen als Land mit einem hohen Maß an Korruption oder Unterstützung von Terroristen oder terroristischen Aktivitäten eingestuft wird.


Kundenrisiko. Das Unternehmen prüft den Nutzer der Website anhand der folgenden Kriterien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf):

  • Ob der Nutzer eine politisch exponierte Person ist;
  • ob der Nutzer unter Sanktionen der Europäischen Union oder der Organisation der Vereinten Nationen steht;
  • ob die Aktivität des Nutzers verdächtig ist. Beispiele für verdächtige Aktivitäten sind unter anderem: a) übermäßige Einzahlungsaktivitäten; b) Verwendung mehrerer Geräte zur Autorisierung auf der Website in einem kurzen Zeitraum; c) Verwendung des Geräts des Nutzers durch andere Nutzer der Website; d) Verwendung einer IP-Adresse durch mehrere Nutzer; e) Verwendung eines elektronischen Geräts durch mehrere Nutzer.


Transaktionsrisiko. Das Unternehmen überprüft die Ausgaben des Nutzers, um sicherzustellen, dass sie nicht hoch und/oder unverhältnismäßig sind. Das Unternehmen ergreift zudem zusätzliche Maßnahmen, wenn es seitens des Nutzers zu verdächtigen Transaktionen kommt (siehe „Transaktionsüberwachung”).

4. VERIFIZIERUNG.

Das Unternehmen wendet die Standardüberprüfung (oder, rechtlich gesehen, die Sorgfaltspflicht) in den folgenden Fällen an:


  • A. Der Gesamtbetrag der von einem Nutzer über die Website getätigten Transaktionen erreicht oder übersteigt 1000 USD/EUR;
  • B. Im Rahmen der Risikobewertung wird festgestellt, dass ein Nutzer ein erhebliches Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung darstellt;
  • C. Das Verhalten des Nutzers zeigt einen oder mehrere Faktoren, die den Verdacht begründen, dass ein Nutzer die Website unter Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzt;
  • D. In anderen Fällen, wenn das Personal des Unternehmens die Überprüfung als eine notwendige Maßnahme ansieht.


Bei der Anwendung der Standardverifizierung fordert das Unternehmen den Nutzer auf, die folgenden Dokumente einzureichen:

  • Eine Kopie oder ein Foto des Ausweisdokuments des Nutzers;
  • ein Foto der Zahlungskarte, die für die Einzahlung auf der Website verwendet wurde oder verwendet werden soll. Es ist ausschlaggebend, dass der Name des Karteninhabers mit dem Namen des Nutzers übereinstimmt, der die Verifizierung durchläuft. Der CVV-Code und die Nummer der Zahlungskarte (mit Ausnahme der ersten 6 und letzten 4 Ziffern) dürfen verdeckt werden. Der Name des Karteninhabers darf in keiner Weise verdeckt werden.
  • Ein Foto des Nutzers mit den Dokumenten, die zum Bestehen der Verifizierung erforderlich sind.
  • In machen Fällen - ein Adressnachweis des Nutzers. Dabei kann es sich um eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens, eine Telefonrechnung oder andere Dokumente handeln, die aufgrund der örtlichen Gesetzgebung als ausreichend angesehen werden, um die Adresse des Nutzers zu bestätigen.
  • In manchen Fällen - Kontoauszug, Brief von der Dienststelle/vom Arbeitsplatz.
  • Gegebenenfalls - Steuerbescheid.
  • Foto des Nutzers, das eine Liste mit handschriftlich eingetragenen Daten enthält: a) die E-Mail-Adresse des Nutzers, die bei der Registrierung des Kontos verwendet wurde, und b) das Datum der Fotoanforderung und den Bestätigungscode.
  • Andere Dokumente oder Daten, die in der jeweiligen Situation erforderlich sein können.
  • In einigen Fällen kann das Unternehmen den Nutzer auffordern, sich mit dem Kundendienst der Website per Telefon (auch per Videoanruf) in Verbindung zu setzen.

5. ZUSÄTZLICHE VERIFIZIERUNGEN FÜR POLITISCH EXPONIERTE PERSONEN UND NUTZER AUS HOCHRISIKOLÄNDERN.

Das Unternehmen wendet unter den folgenden Umständen zusätzliche Verifizierungsmaßnahmen an:

A) Der Nutzer ist eine politisch exponierte Person im Sinne von Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung oder der Nutzer ist ein Familienmitglied der politisch exponierten Person.
Nach Artikel 3 Absatz 9 der oben genannten Richtlinie ist eine politisch exponierte Person eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, und umfasst die folgenden Personen:

  • (a) Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister und stellvertretende oder untergeordnete Minister;
  • (b) Mitglieder des Parlaments oder ähnlicher gesetzgebender Körperschaften;
  • (c) Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien;
  • (d) Mitglieder von Obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichten oder anderen hochrangigen gerichtlichen Instanzen, gegen deren Entscheidungen außer in Ausnahmefällen keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können;
  • (e) Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Leitungsorgane von Zentralbanken;
  • (f) Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
  • (g) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane von staatseigenen Unternehmen.
  • (h) Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Vorstands oder einer gleichwertigen Funktion einer internationalen Organisation.

Die vorgenannte Liste schließt Funktionsträger mittleren oder niedrigeren Ranges aus.

Der Artikel 3(10) der Richtlinie 2015/849 definiert „Familienmitglied“ als:

  • (a) den Ehepartner einer politisch exponierten Person oder eine dem Ehepartner einer politisch exponierten Person gleichgestellte Person;
  • (b) die Kinder einer politisch exponierten Person und deren Ehepartner oder den Ehepartnern gleichgestellte Personen.

B) Das Land, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat (Gerichtsbarkeit), wird von der Europäischen Kommission (gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission oder etwaigen Verordnungen zur Änderung der Verordnung) als „Drittland mit strategischen Mängeln" definiert und/oder das Land, in dem der Nutzer seine Gerichtsbarkeit hat, wird von der FATF als „Land mit hohem Risiko und andere überwachte Gerichtsbarkeit“ definiert;

C) In anderen Fällen, wenn das Unternehmen dieses Verfahren als eine notwendige Maßnahme ansieht.

D) Das Land, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat (Gerichtsbarkeit) wird von einer glaubwürdigen Quelle als Land definiert, dass über kein angemessenes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügt, oder das von glaubwürdigen Quellen als Land mit einem hohen Maß an Korruption oder Unterstützung von Terroristen oder terroristischen Aktivitäten eingestuft wird.

Bei einer zusätzlichen Verifizierung verlangt das Unternehmen die Vorlage von Dokumenten oder Daten über die Herkunft des Vermögens des Nutzers in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen des jeweiligen Landes. Im Falle einer zusätzlichen Verifizierung erfolgt die endgültige Genehmigung der Verifizierung durch die Geschäftsleitung des Unternehmens.

Zwecke dieser Richtlinie zu erheben. Darüber hinaus kann das Unternehmen in folgenden Fällen die zuständigen Regulierungs-/Regierungs-/Finanzbehörden informieren: a) wenn ein Nutzer die Verifizierung verweigert; und/oder b) wenn das Unternehmen hinreichende Gründe für die Annahme hat, dass ein Nutzer die Website für illegale Zwecke nutzt und der Nutzer keinen gegenteiligen Beweis erbringt.

6. AKTIVITÄTSÜBERWACHUNG.

Alle Vorgänge der Nutzer werden auf das Vorhandensein verdächtiger Aktivitäten überprüft. Zu den verdächtigen Aktivitäten gehören unter anderem:

  • Die Verwendung mehrerer Karten über verschiedene, von der Gesellschaft angebotenen Zahlstellen;
  • Erhalt eines bestimmten Fehlercodes bei der Durchführung einer Zahlung;
  • Verwendung von Zahlungskarten, die von verschiedenen Emittenten ausgestellt wurden, die sich in verschiedenen Regionen befinden;
  • Nutzung verschiedener Zahlungsinstrumente innerhalb eines kurzen Zeitraums (Zahlungskarten, elektronische Wallets, Banktransaktionen);
  • Widerspruch oder Unwilligkeit des Nutzers gegen die Verifizierung seines Kontos oder Zahlungsinstruments oder seines Kontos insgesamt;
  • Nichtübereinstimmung der Geolokalisierung von Schlüsselelementen des Nutzers (Staatsangehörigkeit/Wohnsitz, Mobilfunkanbieter, Geolokalisierung der IP-Adresse, BIN-Nummer der Karte usw.);
  • Grundsätzliche Ablehnung eines Telefon- oder Videoanrufs, Nichtbereitstellung eines Fotos des Nutzers mit dem Ausweisdokument in der Hand (auf Anfrage);
  • Abgleich der Geräte-ID des Nutzers (Telefon, Computer, Tablet) mit der Geräte-ID eines anderen Kontos in unserem System.

Im Falle einer der oben genannten verdächtigen Aktivitäten wird diese Angelegenheit an die Betrugsbekämpfungsabteilung weitergeleitet, um das Risiko dieses Nutzers zu bewerten und weitere Maßnahmen zu ergreifen. Die Betrugsbekämpfungsabteilung prüft diese Angelegenheit und leitet sie an die zuständige Abteilung zur weiteren Prüfung weiter.

7. TRANSAKTIONSÜBERWACHUNG.

Alle Transaktionen der Nutzer bei Aus- und Einzahlungen müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Wenn die Transaktion mit einer Zahlungskarte durchgeführt wird, muss der Name des Karteninhabers mit dem Namen des Inhabers des Website-Kontos übereinstimmen. Dies bedeutet, dass die Verwendung von Zahlungskarten Dritter verboten ist.
  • Wenn die Transaktion unter Verwendung einer elektronischen Wallet erfolgt, muss die für diese Wallet verwendete E-Mail-Adresse dieselbe sein, die der Nutzer bei der Registrierung seines Kontos auf der Website verwendet hat.
  • Falls eine Einzahlung über ein Zahlungsmittel erfolgt, über das eine Auszahlung nicht möglich ist, muss die Auszahlung auf das Bankkonto des Nutzers oder auf ein anderes Zahlungsmittel erfolgen, bei dem zuverlässig festgestellt werden kann, dass dieses Zahlungsmittel tatsächlich dem betreffenden Nutzer gehört.
  • Das Unternehmen akzeptiert keine Zahlungen von anonymen Zahlungsinstrumenten (Kryptowährungen, anonyme Wallets usw.).
  • Das Unternehmen zahlt vom Nutzer eingezahlte Gelder nicht auf das Zahlungsinstrument eines anderen Nutzers aus.

8. AUFBEWAHRUNG DER DOKUMENTE UND DATEN DES NUTZERS.

Die während der Verifizierung erhaltenen Dokumente und Daten sowie andere Finanzdaten (einschließlich der Transaktionsdaten und der zugehörigen Belege) werden unter strikter Einhaltung der folgenden Vorschriften gespeichert, aufbewahrt, weitergegeben und geschützt:

  • Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, nämlich die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission;
  • die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO");
  • Das Gesetz über die Begrenzung von Verfolgungshandlungen (Gesetz 66(I)/2012) der Republik Zypern;
  • Die Datenschutzrichtlinie der Website.

9. ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN.

Diese Richtlinie kann jederzeit nach dem alleinigen Ermessen des Unternehmens geändert oder ergänzt werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, diese Richtlinie regelmäßig auf neue Änderungen und Ergänzungen zu überprüfen. Registrierte Nutzer werden über alle Änderungen dieser Richtlinie über die E-Mail-Adresse benachrichtigt, die bei der Registrierung eines Kontos auf der Website verwendet wurde. Die fortgesetzte Nutzung der Website nach dem Versand der Benachrichtigung gilt als Nachweis dafür, dass der Nutzer die Änderungen an der Richtlinie gelesen und akzeptiert hat.

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